Unsere Gutscheinplattform unterscheidet sich in zwei Bereiche. Zum einen kann man sich beteiligen, indem man sein Geschäft bei „Heinsberg schafft mehr“ registriert, um unsere Gutscheine zu akzeptieren. Zum anderen ist eine Teilnahme über unser Arbeitgeberportal möglich, wo Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden völlig automatisiert „Heinsberg schafft mehr“–Gutscheine nachhaltig zukommen lassen können.
Gutscheine gibt es viele, aber nur der „Heinsberg schafft mehr“-Gutschein stärkt nachhaltig den Einzelhandel und die Gastronomie unserer Region. Seit 2020 konnten teilnehmende Geschäfte so bereits über 2.000.000 € zusätzliche Umsätze generieren.
Der „Heinsberg schafft mehr“-Gutschein ist das ideale Geschenk für Mitarbeitende*, Freunde und Familie aus dem Kreis Heinsberg. Verschenken Sie einen digitalen oder physischen Gutschein, der bei über 250 lokalen Unternehmen, auch zu Teilbeträgen, einlösbar ist.
* Profitieren Sie von bis zu 780 € jährlich, die Sie je Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei in Form unseres Gutscheins ausschütten können. Für Sie als Arbeitgeber ist dies zudem als Betriebsausgabe absetzbar, wenn der Freibetrag von 50 € mtl. nicht überschritten wird.
Der „Heinsberg schafft mehr“-Gutschein ist bei über 250 Akzeptanzstellen im Kreis Heinsberg einlösbar.
Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab dem Ende des Aufladejahres.
Wenn ein Gutschein beispielsweise zu einem beliebigen Datum im Jahr 2025 erworben wird, ist dieser Gutschein bis zum 31.12.2028 gültig.
Sachbezüge sind Zusatzleistungen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gewährt werden und dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil bieten. Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitnehmer für ein Produkt oder eine Dienstleistung weniger als den regulären Endpreis am Abgabeort zahlen muss. Diese geldwerten Vorteile bestehen nicht in der Überweisung von Arbeitslohn, sondern im Erhalt von Waren oder Dienstleistungen und werden daher auch als Sachlohn bezeichnet.
Sachleistungen, auch als Benefits bekannt, können beispielsweise Waren- oder Einkaufsgutscheine sein, die der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt.
Nach § 8 EStG zählen alle Güter, die einen Geldwert haben, zu den Einnahmen. Somit gehören auch Sachleistungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gilt jedoch für bestimmte Sachleistungen eine Freigrenze: Wenn der Wert in Summe 50 Euro pro Monat nicht übersteigt, bleibt der Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer erhöht sich folglich nicht. Übersteigt die Sachleistung den Wert von 50 Euro monatlich, wird der gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Dabei werden die Werte aller Sachleistungen, die unter diesen Paragrafen fallen, aufsummiert. Insgesamt darf die monatliche Sachzuwendung die Freigrenze von 50 Euro (bis 2021: 44 Euro) also nicht überschreiten.
Sie können Ihren Gutschein bequem über heinsberg-schafft-mehr.de online kaufen. Gehen Sie auf Gutschein kaufen und wählen Sie Ihr gewünschtes Motiv sowie den gewünschten Gutscheinwert aus. Durchlaufen Sie die Kaufabwicklung. Wenig später bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Selbstverständlich ist der Gutschein in physischer Form auch in jeder Filiale der Volksbank Heinsberg eG sowie in weiteren ausgewählten Vorverkaufsstellen im ganzen Kreisgebiet erhältlich. Zusätzlich zu dem Gutschein im praktischen Visitenkartenformat, sind passende Booklets für jeden Anlass verfügbar. Verkaufsstellen erkennen Sie auf unserem Akzeptanzstellen-Flyer an dem nebenstehenden Punkt.
Scannt man den QR-Code auf der Rückseite des Gutscheins mit der Smartphone-Kamera und folgt dem Link, wird das aktuelle Guthaben angezeigt sowie die verbleibende Gültigkeit des Gutscheins. Außerdem gibt es hierüber die Möglichkeit, den Gutschein zu digitalisieren und direkt in der Smartphone-Wallet zu speichern. Ein direkter Link zu unseren Akzeptanzstellen zeigt wo der Gutschein eingelöst werden kann.