FAQ

Unsere Gutscheinplattform unterscheidet sich in zwei Bereiche. Zum einen kann man sich beteiligen, indem man sein Geschäft bei „Heinsberg schafft mehr“ registriert, um unsere Gutscheine zu akzeptieren. Zum anderen ist eine Teilnahme über unser Arbeitgeberportal möglich, wo Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden völlig automatisiert „Heinsberg schafft mehr“–Gutscheine nachhaltig zukommen lassen können.

Gutscheine gibt es viele, aber nur der „Heinsberg schafft mehr“-Gutschein stärkt nachhaltig den Einzelhandel und die Gastronomie unserer Region. In den letzten zweieinhalb Jahren konnten teilnehmende Geschäfte so bereits über 1.100.000 € zusätzliche Umsätze generieren.

Der „Heinsberg schafft mehr“-Gutschein ist das ideale Geschenk für Mitarbeitende*, Freunde und Familie aus dem Kreis Heinsberg. Verschenken Sie einen digitalen oder physischen Gutschein, der bei über 220 lokalen Unternehmen, auch zu Teilbeträgen, einlösbar ist.

* Profitieren Sie von bis zu 600 € jährlich, die Sie je Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei in Form unseres Gutscheins ausschütten können. Für Sie als Arbeitgeber ist dies zudem als Betriebsausgabe absetzbar, wenn der Freibetrag von 50 € mtl. nicht überschritten wird.

Der „Heinsberg schafft mehr“-Gutschein ist bei über 220 Akzeptanzstellen im Kreis Heinsberg einlösbar.

Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab dem Ende des Aufladejahres.

Wenn ein Gutschein beispielsweise zu einem beliebigen Datum im Jahr 2023 erworben wird, ist dieser Gutschein bis zum 31.12.2026 gültig.

Sachbezüge sind eine Zusatzleistung, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gewährt wird und dem Arbeitnehmenden einen geldwerten Vorteil erbringt. Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn der Arbeitnehmende für ein Produkt oder eine Dienstleistung weniger als den regulären Endpreis am Abgabeort zahlen muss. Bei der Sachzuwendung bestehen diese geldwerten Vorteile allerdings nicht in der Überweisung von Arbeitslohn, sondern im Erhalt von Waren oder Dienstleistungen und werden auch als Sachlohn bezeichnet.

Sachleistungen, sogenannte Benefits, können beispielsweise Waren- oder Einkaufsgutscheine, die vom Arbeitgeber als Gehaltsnebenleistungen zum regulären Arbeitslohn gewährt werden.

Unter den Begriff Einnahmen zählen nach § 8 EStG alle Güter, die mit einem Geldwert gemessen werden können. Somit gehören auch Sachleistungen mit zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmenden. Allerdings gilt laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG für bestimmte Sachleistungen eine Freigrenze: Wenn der Wert in Summe 50 Euro pro Monat nicht übersteigt, bleibt der Sachbezug steuerfrei und damit auch sozialabgabenfrei. Die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer erhöht sich folglich nicht. Übersteigt die Sachleistung den Wert von 50 Euro monatlich, wird der gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Hierbei werden die Werte aller Sachleistungen, die unter den o.g. Paragrafen fallen, aufsummiert. Insgesamt darf die monatliche Sachzuwendung die 50 Euro Freigrenze (bis 2021: 44 Euro) also nicht überschreiten.

Sie können Ihren Gutschein bequem über heinsberg-schafft-mehr.de online kaufen. Gehen Sie auf Gutschein kaufen und wählen Sie Ihr gewünschtes Motiv sowie den gewünschten Gutscheinwert aus. Durchlaufen Sie die Kaufabwicklung. Wenig später bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Selbstverständlich ist der Gutschein in physischer Form auch in jeder Filiale der Volksbank Heinsberg eG sowie in weiteren ausgewählten Vorverkaufsstellen im ganzen Kreisgebiet erhältlich. Zusätzlich zu dem Gutschein im praktischen Visitenkartenformat, sind passende Booklets für jeden Anlass verfügbar.

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